„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Mit diesen beiden Sätzen beginnt unser Grundgesetz. Was bedeutet „Die Würde des Menschen“? Die Rechtswissenschaft meidet es, den Begriff präzise zu definieren, weil damit die Gefahr bestünde, den Begriff der „Würde“ in unzulässiger Weise einzuschränken. Vielmehr definiert sie negativ, wann von einem Verstoß gegen die Würde des Menschen auszugehen ist. Ein solcher Verstoß liegt immer dann vor, wenn der Mensch nicht mehr als selbstbestimmtes, freies Subjekt handeln kann, sondern wenn der Staat oder ein anderer Mensch über ihn als Objekt verfügt, ihn quasi als Gegenstand, als Sache behandelt. Denn der Mensch als von Gott erschaffenes Wesen, darf niemals zu einem Gegenstand herabgewürdigt werden, über den andere willkürlich verfügen.
Dieser Gedanke der Unverfügbarkeit des Menschen und seiner Freiheit, als selbstbestimmtes Subjekt handeln zu können, begegnet uns im Grundgesetz als Verpflichtung des Staates gegenüber seinen Bürgern. Im Wort Gottes, das uns im Koran offenbart wurde, begegnet uns der gleiche Gedanke in noch stärkerer und umfassenderer Form, nämlich als direkte Ansprache und Verantwortung eines jeden Menschen. In der 90. Sure mit dem Titel „Beled“ beschreibt Gott, wie und mit welcher Verantwortung er den Menschen erschaffen hat. In den Versen 90, 8 ff. heißt es: Weiterlesen “Freiheit ist das Einzige, was zählt”